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BGH, 08.02.1972 - 1 StR 536/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.11.1970 - 1 StR 536/70
- BGH, 08.02.1972 - 1 StR 536/70
Papierfundstellen
- NJW 1972, 730
- MDR 1972, 432
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00
Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene …
Hiervon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung über die insoweit ähnlich gelagerte Frage einer Anrechnung der Untersuchungshaft auf den gemäß § 67 Abs. 2 StGB vorab zu vollziehenden Teil der Strafe ausgegangen (BGH NStZ 1991, 508; s. ferner BGH NJW 1972, 730, 731): Aus Anlaß der abgeurteilten Tat erlittene Untersuchungshaft ist nämlich gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB kraft Gesetzes auf zeitige Freiheitsstrafe - und auf Geldstrafe - anzurechnen; einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es nicht. - KG, 28.06.2018 - 4 Ws 86/18
Jugendstrafe: Sachliche Zuständigkeit für die Strafzeitberechnung nach Beginn der …
Brunner ist von seiner Behauptung einer Zuständigkeit des erkennenden Gerichts denn auch mit der 9. Auflage seines Kommentars stillschweigend abgerückt, in der er lediglich noch mitteilt, dass Zweifel über die Anrechnung "durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 458 1, 462 I StPO behoben werden" können, wofür er auf einen Beschluss des BGH vom 8. Februar 1972 - 1 StR 536/70 - (NJW 1972, 730) verweist, der selbst keine darüber hinaus gehenden Ausführungen zum zuständigen Gericht enthält. - BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung …
Der Senat hat die Urteilsformel durch die Aufnahme der Entscheidung über die Anrechnung ergänzt, weil sie in diesem Fall geeignet ist, möglichen Zweifeln vorzubeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1972 - 1 StR 536/70 - und 16. März 1977 - 2 StR 62/77). - LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70
Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie …
Nach der Neufassung des § 60 StGB durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25.6.1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 645) wird in Rechtsprechung (BGH 1 StR 311/69 vom 9.9.1969 und 2 StR 417/69 vom 15.10.1969, beide Entscheidungen bei Dallinger, MDR 70, 12; BGH in NJW 70, 715; 71, 290; 72, 730; ferner OLG Stuttgart MDR 70, 190; OLG Frankfurt in NJW 70, 1140 und 71, 949; OLG München in NJW 70, 1141 und 71, 2275 und Schrifttum (Lackner-Maassen, StGB, 5.Aufl., Anm.2 d zu § 60; Schönke-Schröder, StGB, 15.Aufl., § 60 Randziffer 16; Horstkotte NJW 69, 601, 605 und JZ 70, 128; Baumgärtner MDR 70, 190; anders Dreher MDR 70, 965) die Ansicht vertreten, die Anrechnung von Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehung gemäss § 60 Abs. 1 StGB trete kraft Gesetzes "automatisch" ein, eines Ausspruchs im Urteilstenor bedürfe es hierfür nicht.